Wir handeln nach dem Motto “Fragen kostet nichts”. Möchten Sie uns persönlich kennenlernen, so vereinbaren Sie einfach einen kostenlosen Kennenlerntermin.
Als Steuerberater unterliegen wir der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Gebührenverordnung gibt einen Rahmen vor, in dem wir uns bewegen müssen.
Faktoren für die Honorarbestimmung sind:
Bei vielen Leistungen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Honorarhöhe aktiv zu beeinflussen. Die von uns eingesetzten Instrumente, wie z.B. das Unternehmen online, erlauben eine arbeitsteilige Auftragsgestaltung. Je nach persönlichen Wünschen können Sie entscheiden, wer welche Aufgaben übernehmen soll, um so den Auftragsumfang und damit auch das Honorar zu beeinflussen.
Wichtiger Hinweis:
Steuerberatungskosten können in der Steuererklärung regelmäßig als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten angesetzt werden. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars in Form einer Steuerersparnis wieder zurück.